Hier erhalten Betriebsräte mehr Rechte und Verantwortung: Mit Betriebsvereinbarungen können sie für ihr Unternehmen abweichende Lösungen aushandeln. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband empfehlen, den Abschluss bundesweit zu übernehmen.
4,3 Prozent mehr Geld für 13 Monate
Rückwirkend ab 1. Mai erhalten die 800.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 4,3 Prozent mehr Gehalt. Darauf haben sich am Donnerstag (19. Mai 2012) die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Südwest-Metall geeinigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 13 Monaten und gilt bis Ende April 2013. Die IG Metall hatte ursprünglich 6,5 Prozent mehr Geld gefordert, das Angebot der Arbeitgeber lag bei 2,6 Prozent. Sowohl die IG Metall als auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall empfahlen, den in Baden-Württemberg erzielten Tarifvertrag bundesweit zu übernehmen.
Flexibilitätsoption bei der Leiharbeit
„Ein schwieriger Spagat“ sei beim Thema Zeitarbeit gelungen, sagte Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser. Nach dem neuen Tarifvertrag dürfen Leiharbeitnehmer 18 Monate lang im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Danach muss der Entleiher prüfen, ob eine unbefristete Übernahme möglich ist. Nach 24 Monaten im Betrieb muss dem Leiharbeiter ein Übernahmeangebot gemacht werden. Allerdings gelten hier Ausnahmen: So rechtfertigen sachliche Gründe wie Projektarbeit oder Vertretungszeiten auch weiterhin, dass Leiharbeitnehmer länger im Unternehmen eingesetzt werden dürfen.
Neu ist allerdings eine so genannte Flexibilitätsoption im Tarifvertrag. Unternehmen können gemeinsam mit dem Betriebsrat von den im Tarifvertrag festgelegten Regeln zur Leiharbeit abweichen. Eine Betriebsvereinbarung ersetzt dann diese Regelungen. Darin können Arbeitgeber und Betriebsrat die Leiharbeit zwar stärker einschränken als im Tarifvertrag geregelt. Allerdings soll der dadurch für den Arbeitgeber entstandene „Verlust der externen Flexibilität“ durch ein Mehr an interner Flexibilität ersetzt werden. Als Beispiel wird hier genannt, dass mehr Mitarbeiter der Stammbelegschaft 40 Stunden in der Woche arbeiten müssen.
Gesamtmetall-Präsident Kannegiesser forderte, Tarifparteien und Politik müssten mit diesem Ergebnis nun endlich die Debatte über Zeitarbeit beenden. Der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber sieht in den Vereinbarungen erneut bewiesen, dass IG-Metall-Tarifverträge notwendige Flexibilisierungsinstrumente als Antwort auf die zunehmend schwankende Wirtschaft enthalten.
Auszubildende: Übernahme ja, aber…
Auch beim Streitpunkt einer unbefristeten Übernahme aller fertig Ausgebildeten haben Arbeitgeber und Gewerkschaft einen Kompromiss geschlossen. Hier sei die zentrale Botschaft, dass künftig alle Auszubildenden besser gestellt werden als heute, lobte Detlef Wetzel von der IG Metall das Ergebnis. Tatsächlich empfiehlt der Tarifvertrag aber nur, dass Ausgebildete in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Und: Arbeitgeber müssen nur den Ausgebildeten, die sie tatsächlich benötigen, eine unbefristete Stelle anbieten.
Hierbei können die Arbeitgeber den Bedarf sechs Monate vor Ausbildungsende selbst festlegen. Den Betriebsrat müssen Sie darüber lediglich unterrichten. Jugendliche, die über Bedarf ausgebildet wurden, müssen für zwölf Monate befristet übernommen werden. Allerdings können Arbeitgeber und Betriebsrat den voraussichtlichen Bedarf auch sechs Monate vor Beginn der Ausbildung in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festlegen. In diesem Fall müssen Jugendliche, die über Bedarf ausgebildet wurden, überhaupt nicht mehr übernommen werden.
Und es gelten weitere Ausnahmen für die Übernahmepflicht. Bei akuten Beschäftigungsproblemen des Betriebes oder personenbedingten Gründen muss auch in Zukunft kein Ausgebildeter übernommen werden. Stehen akute Beschäftigungsprobleme einer Übernahme entgegen, muss der Betriebsrat zustimmen. Sprechen hingegen personenbedingte Gründe gegen eine Übernahme, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat lediglich unterrichten. „Die unbefristete Übernahme ist wie bisher auch der betriebliche Normalfall. Für welche und wie viele Ausgebildete sie gilt, bestimmt allein der Arbeitgeber“, so Gesamtmetall-Präsident Kannegiesser.
Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer
Am Dienstag (22. Mai 2012) ist der IG Metall auch ein Tarifabschluss mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) gelungen. Über einen Branchenzuschlag erhalten Leiharbeitnehmer in Zukunft mehr Geld, wenn sie in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden. Im Laufe eines Einsatzes steigt der Zuschlag in allen Entgeltgruppen stufenweise von 15 auf 50 Prozent. Für einen Facharbeiter sind das zwischen 246 und 819 Euro mehr pro Monat. Diesen Branchenzuschlag erhalten auch Leiharbeiter, die nicht in einem tarifgebundenen Metall- und Elektrounternehmen arbeiten.
Helga Schwitzer, die für die IG Metall die Verhandlungen führte, wertete das Ergebnis als einen wichtigen Schritt für eine faire Bezahlung von Leihbeschäftigten. Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lobte das Ergebnis. In Berlin sagte sie: „Dieses gute Beispiel muss jetzt Schule machen und auf alle Branchen, die Zeitarbeit nutzen, übertragen werden.“ Diesen Prozess werde ihr Ministerium aufmerksam begleiten.