Mitbestimmung
Gewählt, um zu gestalten
Die (betriebliche) Mitbestimmung ist das stärkste Recht des Betriebsrats. Denn bestimmte Maßnahmen darf ein Arbeitgeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gremiums umsetzen. Hier finden sich Nachrichten, Urteile und Analysen zu Umfang und Reichweite der Rechte.