Worum geht es?
Ein Kollege hat einen Antrag auf die Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt. Dies ist nun ca.18 Monate her. Wann ist ein solches Verfahren abgeschlossen? Muss auch die Berufsgenossenschaft Fristen einhalten?
Das sagt der Experte!
Berufskrankheitsverfahren sind kompliziert und deshalb oft auch langwierig. Die Schwierigkeit besteht insbesondere darin, den Zusammenhang zwischen der Arbeit und der Erkrankung herzustellen. Die Überprüfung der Voraussetzung der Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt im Feststellungsverfahren in welchem insbesondere ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt wird.
Die Erstellung dieses Gutachtens nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt allerdings sechs Monate. Nach 18 Monaten sollte daher im Normalfall ein Ergebnis vorliegen. Die DGUV weist jedoch selbst darauf hin, man könne keine allgemeingültigen Aussagen zur Dauer eines einzelnen Verfahrens treffen.
Ich rate daher dazu, die Berufsgenossenschaft nachdrücklich aufzufordern, den Antrag nun zu bescheiden. Falls dies nicht zu einer erhofften Beschleunigung des Verfahrens führt, sollte man zusätzlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens in Aussicht stellen.