Die duale Ausbildung muss auf der Höhe der Zeit sein, um für junge Menschen attraktiv zu bleiben. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August gibt es daher nicht nur acht neue oder modernisierte Ausbildungsberufe. Von 2021 an enthalten zudem alle künftigen Ausbildungsordnungen verbindliche Mindestanforderungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht und Sicherheit.

Gerade die ersten beiden seien wichtige gesellschaftspolitische Themen, die auch in der jungen Generation hoch im Kurs stehen, sagt Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die duale Berufsausbildung habe diese Entwicklung aufgegriffen, indem sie zu den vier genannten Bereichen sogenannte Standardberufsbildpositionen neu gefasst hat. Sie wurden in allen neuen beziehungsweise modernisierten Ausbildungsordnungen verpflichtend verankert.

„Mit diesen identisch formulierten und berufsübergreifend geltenden Ausbildungsinhalten erwerben Jugendliche und junge Erwachsene Kompetenzen, die sie in der Arbeitswelt von morgen dringend benötigen“, so Esser weiter. Die neuen Ausbildungsinhalte steigerten nicht nur die Attraktivität der einzelnen Ausbildungsberufe, sondern auch die der dualen Berufsausbildung insgesamt.

Vielfältig ist diese ohnehin: Derzeit können Jugendliche und junge Erwachsene nach Ende der allgemeinbildenden Schule aus 324 anerkannten dualen Ausbildungsberufen wählen. Neu dabei ist der Elektroniker für Gebäudesystemintegration. Sieben weitere Ausbildungsordnungen wurden modernisiert: für Brauer beziehungsweise Mälzer, für Elektroniker sowie für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik – einmal nach dem Berufsbildungsgesetz, einmal nach der Handwerksordnung. Auch die Inhalte der Lehren zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker, Informationselektroniker sowie zum Maler und Lackierer wurden überarbeitet.

Wie das BIBB berichtet, sind bereits weitere Neuordnungsprojekte in Arbeit. Dazu gehören Berufe aus dem Hoch-, Tief- und Ausbaugewerbe sowie in Gastronomie, Hotel und Küche.

 

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