Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb zu haben, hat viele Vorteile für Azubis und jüngere Arbeitnehmer. In unserem Guide erfahrt Ihr, welche Rechte eine JAV konkret hat, welche Aufgaben sie zum Wohl der wahrnimmt und in welcher Weise die Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen bei ihrer Arbeit besonders geschützt sind.

Gewusst wie

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Aufgaben der JAV

Als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert Ihr Euch um die besonderen Belange der Jugendlichen und aller Arbeitnehmer, die – unabhängig vom Alter – zu ihrer Berufsausbildung in Eurem Betrieb beschäftigt sind (§ 60 Abs. 2 BetrVG). Deren spezielle Interessen und Bedürfnisse könnt und sollt Ihr als JVA gegenüber dem Betriebsrat vertreten.

Betriebsrat und JAV-Wahl

Alle zwei Jahre finden zwischen dem 01.10. und dem 30.11. die gesetzlichen Wahlen zur JAV statt. Die JAV ist ein eigenständiges Wahlorgan im Betriebsverfassungsgesetz. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Die JAV ist europaweit einmalig, denn in keinem anderen europäischen Land ist ein Vertretungsorgan der Auszubildenden gesetzlich geregelt.

Errichtung einer JAV

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden JAV gewählt.

Falls diese Zahl gerade am Tag der Wahl nicht erreicht wird, so reicht es aus, wenn diese Mindestanzahl in der Regel gegeben ist.

Geschäftsführung der JAV

Als JAV wählt Ihr aus Eurer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreterin. Euer Vorsitzender (bzw. im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) vertritt die JAV gegenüber dem Betriebsrat.

Der Betriebsrat wiederum hat beim Unternehmer für die Interessen der JAV einzustehen und muss über das Ergebnis der Verhandlungen den Vorsitzenden der JAV unterrichten.

Rechte der JAV

Damit Ihr als JAV Eure Aufgaben auch ordnungsgemäß erfüllen könnt, muss der Betriebsrat Euch rechtzeitig und umfassend unterrichten (§ 70 Abs. 2 BetrVG). Das Unterrichtungsrecht umfasst alle für die Erledigung Eurer Aufgabe wesentlichen Informationen.

Sonderformen der JAV

Unter bestimmten Bedingungen kann eine sog. Gesamt-JAV errichtet werden. Das regeln die §§ 72 ff. BetrVG. Auch auf Ebene des Konzerns kann gemäß § 73 a ff. BetrVG eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung geschaffen werden.

Schutz der JAV

§ 78 Satz 1 BetrVG schützt u.a. Euch als Mitglieder der JAV vor Störungen und Behinderungen bei der Ausübung Eurer Tätigkeit. Dieses Verbot erstreckt sich sowohl auf die gesamte JAV als Organ als auch auf jedes einzelne Mitglieder.

Wahlgrundsätze für die JAV

Laut § 64 Abs. 1 BetrVG ist die JAV-Wahl in allen geraden Jahren zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November durchzuführen. Den genauen Beginn und das Ende der Amtszeit bestimmt § 64 Abs. 2 BetrVG.