Unternehmen, die ausbilden, haben die Zukunft im Blick; wissen, wie wichtig auch übermorgen qualifizierte Fachkräfte sind. Doch längst nicht alle Unternehmen arbeiten aktiv dem Fachkräftemangel entgegen. Im Arbeitgebermagazin Faktor A bricht ein Unternehmer eine Lanze für die duale Berufsausbildung und eine Ausbildungsberaterin informiert über den Weg zum Ausbildungsbetrieb.

Das Hamburger Unternehmen Bewegtbildagentur Moodmacher+ bildet aus Überzeugung aus. Denn Geschäftsführer Anton Geißmar ist „ein Fan von Berufsausbildungen“, wie er im Magazin der Bundesagentur für Arbeit verrät. Er selbst hat seine Ausbildung zum Mediengestalter in einer kleinen Firma gemacht – und war begeistert. Jetzt will er jungen Menschen „die Chance geben, das auch zu erleben“.

Über die typischen Vorbehalte mancher Betriebe gegen ein Engagement in der Berufsausbildung kann er nur den Kopf schütteln. Die Auszubildenden packen nicht nach der Prüfung und ziehen weiter, sondern bleiben gerne, wenn sie eine gute Ausbildung genossen haben, ist er überzeugt. Auch dem Argument, die Azubis besuchten ja zu einem Drittel der Zeit die Schule, kann er sich nicht anschließen. „Man zahlt ja gar keine Vollzeitstelle und muss eben … planen – das ist doch machbar“, so Anton Geißmar.

Der Geschäftsführer von Moodmacher+ erzählt auch davon, wie unkompliziert der Weg zum Ausbildungsbetrieb gewesen war. Im Rückblick zieht er das Fazit: „Vor dem Prozess muss niemand Angst haben“. Er wünscht sich auf alle Fälle, „dass mehr junge Menschen einen Beruf erlernen möchten und dass noch mehr Betrieb ihnen die Chance dazu geben.“

Diesem Wunsch kann sich Jessica Furnell, Ausbildungsberaterin bei der Handelskammer Hamburg, anschließen. Für sie steht außer Frage, dass eine gute Ausbildung die jungen Leute langfristig an das Ausbildungsunternehmen bindet.

Der Weg zum Ausbildungsbetrieb sei „unkomplizierter und weniger aufwendig als viele denken“. Ein Unternehmen müsse freilich die Kriterien erfüllen, die im Berufsausbildungsgesetz geregelt seien, um ausbilden zu können. Die Ausbildungsberechtigungen würden dann die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erteilen. Deshalb empfiehlt Jessica Furnell interessierten Betrieben, sich im ersten Schritt an die zuständige Kammer zu wenden.

Die Ausbildungsberechtigungen würden erteilt werden, wenn die Betriebe in der Lage seien, die Ausbildungsinhalte, die im Ausbildungsrahmenplan für den jeweiligen Ausbildungsberuf aufgeführt seien, zu vermitteln. Die Ausbilderin oder der Ausbilder müssten ihre Befähigung in der Ausbildereignungsprüfung nachweisen.

Betrieben, die ausbilden wollen, empfiehlt Jessica Furnell, als erstes ein unverbindliches Vorabgespräch bei der Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer. Die Kammern kennen die individuellen Bedingungen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Die grundsätzlichen Informationen darüber, wie ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb werden kann, finden sich auf den Webseiten der zuständigen Kammern.

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